Ethik-Richtlinien

Die Mitglieder des ÖDAGH zeigen ihre Seriosität und geben Klient:innen Sicherheit. Unteranderem dadurch, dass sie sich den Ethikrichtlinien des Dachverbandes verpflichten: 

1) Hinsichtlich ihrer fachlichen Kompetenz

  • Keine Heil- oder Linderungsversprechen abzugeben, sondern von Anfang an klarzustellen, dass geistiges Heilen die Selbstheilungskräfte unterstützen soll und in keiner Weise selbst eine medizinische Intervention darstellt – dies unter anderem zu ihrem Schutz vor rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der aktuellen Rechtslage ergeben.
  • Keinerlei medizinische oder psychologische Diagnose in Aussicht zu stellen, es sei denn, sie sind selbst Arzt, Psychologe oder Psychotherapeut.
  • Einer Klient:in niemals von einer Behandlung durch Ärzt:innen oder Angehörige anderer Heilberufe abzuraten oder diese zu diskreditieren, sondern wo möglich Austausch und Zusammenarbeit mit ihnen anzustreben.
    Im Falle eigener Zugehörigkeit zu einem anderen Heilberuf auch in dessen Rahmen den rechtlichen und ethischen Vorgaben zu folgen, und außerdem darauf hinzuweisen, dass etwaige Heilungs-/Linderungsversprechen, die in diesem anderen Heilberuf legal/legitim sein mögen, auf geistiges Heilen NICHT übertragbar sind.

2) Hinsichtlich ihres Verhaltens und ihrer Kommunikation

  • Niemals Klient:innen dahingehend zu manipulieren, eine Behandlung zu beginnen bzw. fortzusetzen oder im Vorhinein eine bestimmte Anzahl an Behandlungsterminen zu buchen.
  • Mit Klient:innen stets einfühlsam und wohlwollend zu kommunizieren, ihre persönlichen Grenzen zu wahren und jegliche körperliche oder emotionale Aufdringlichkeit, Einmischung oder Bevormundung zu unterlassen.
  • Sich stets die vulnerable Situation der Klient:innen vor Augen zu halten und alles zu unterlassen, was bei diesen den Wunsch auslösen bzw. verstärken könnte, sich in emotionale Abhängigkeit mit ihnen zu begeben.
  • Alle sachbezogenen Fragen der Klient:innen nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.
  • Kritik an der Vorgehensweise oder dem Ansatz von Kolleg:innen und anderen Berufsgruppen ist grundsätzlich zu unterlassen.

3) Hinsichtlich ihrer Tätigkeit

  • Dafür Sorge zu tragen, zur Durchführung einer Behandlung körperlich, psychisch und spirituell in der Lage zu sein.
  • Im Falle von Bedenken von der Vereinbarung bzw. Durchführung einer Behandlung abzusehen.
  • Eine Behandlung nur nach eingehender Besprechung und anschließender Unterzeichnung des Klient:nnen-Vertrags durchzuführen – Musterverträge siehe HIER
  • Während der Behandlung tatsächlich und ausschließlich geistiges Heilen laut Definition (siehe WAS IST GEISTIGES HEILEN) zu praktizieren.
  • Nach Vereinbarung einer Fernheilung diese zur festgelegten Zeit nachweislich durchzuführen, in Absprache mit den Klient:innen z.B. via Telefon, Zoom, ….
  • Dafür Sorge zu tragen, dass geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, die eine ungestörte und diskrete Tätigkeit ermöglichen.
  • Sonstige Berufspflichten: mind. 1Mal im Jahr an einer Gruppensupervision teil zu nehmen und darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass sie durch Weiterbildungen ihre Qualität sichern.

4) Hinsichtlich ihrer Werbung

  • Sich nicht mittels anonymer Erfolgsnachweise (z.B. anonyme Dankesschreiben,…) proaktiv zu bewerben, sondern ihr Angebot im Sinne einer Produktinformation sachlich zu beschreiben.
  • Das Werben mit Sonderangeboten (10-er Block, etc.) oder Billigtarifen zu unterlassen.
    Das speziell für ordentliche und außerordentliche Mitglieder im ÖDAGH entwickelte Logo des ÖDAGH („Mitgliederlogo“) darf unter Beachtung der Vorgaben werbemäßig verwendet werden. Das offizielle Logo des ÖDAGH darf nur von Vorstandsmitgliedern im Rahmen Ihrer Vorstandstätigkeit, und somit nicht werbend, verwendet werden.
  • Das nur durch Download zu erhaltende „Mitgliederlogo“ darf ausschließlich auf der eigenen Homepage der Heiler:in verwendet werden. Die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Die Logogröße wird technisch soweit beschränkt, dass keine übertriebene Darstellung auf der Homepage möglich ist. Die Heilerin bzw. der Heiler verpflichtet sich, das „Mitgliederlogo“ mit der Startseite der Homepage des ÖDAGH zu verlinken.
  • Eine Verwendung des „Mitgliederlogo“ außerhalb der eigenen Homepage, sowohl in elektronischer wie auch in drucktechnischer Form, ist unzulässig.
    Mit Beendigung der Mitgliedschaft der Heiler*in im ÖDAGH endet zeitgleich die Verwendungsbefugnis des „Mitgliederlogo“ auf der Homepage des Mitglieds. Das „Mitgliederlogo“ ist dann unverzüglich von der Homepage zu entfernen.

5) Hinsichtlich ihrer finanziellen Gebarung

  • Abgesehen von ihrem Recht, nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation der Klient*in zu berücksichtigen, ihr Honorar ansonsten in angemessenem Rahmen anzusetzen.
  • Der Klient:in für die vereinbarte Dienstleistung eine Rechnung/Honorarnote auszustellen.
  • Die Notlage einer Klient:in nicht durch Einheben eines erhöhten Honorars auszunützen.

6) Hinsichtlich der rechtlichen Gegebenheiten

  • Sich an die Verschwiegenheitspflicht und aktuellen Datenschutzgesetze zu halten und im Falle von Supervision/Intervision ausschließlich anonymisierte Informationen zu kommunizieren.
  • Im Fall, dass beim Dachverband eine Beschwerde in Bezug auf ihr berufliches Handeln eingeht, dieses zwecks Klärung des Sachverhalts jenen Personen transparent zu machen, die vom Vorstand des ÖDAGH zur Überprüfung autorisiert sind.